Aktuelle Informationen und Termine
Für Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 geboren sind, beginnt die Schulpflicht.
Wir haben folgende Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 vorgesehen:
Dienstag, den 02.09.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch, den 03.09.2025 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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05.05.2025 19.05.2025 20.05.2025 Ausweichtermin 27.05.2025 | Kompetenztest Mathematik Klasse 3 Fotograf in der Klasse 4 Sportfest |
23.05./26.05.2025
| Fahrradprüfung in der Klasse 4
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30.05.2025
| Unterrichtsfreier Tag
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03.06.2025
| Lernstandserhebung Deutsch Klasse 2
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04.06.2025
| Lernstandserhebung Mathematik Klasse 2
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10.06.-12.06.2025
| Projekt "Kräuterkunde"
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13.06.2025
17.06.2025
| Grünli Kl.3 in der Conradswiese "Ameise" Wandertag Kl.1/2/4
Kunstbus für die Gewinnerklasse im Kunstunterricht
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Hausordnung der Grundschule Bockau
Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Kinder und Erwachsene, die hier lernen und arbeiten, wohlfühlen sollen.
Um das zu erreichen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen, Verantwortung für unser Handeln und Lernen übernehmen und uns an vereinbarte Regeln halten.
Ich begegne allen Personen freundlich, höflich und mit Respekt:
- Ich grüße / begrüße alle Erwachsenen und meine Mitschüler.
- Ich entschuldige mich, wenn ich zu spät komme.
- Ich halte mich an die Gesprächsregeln.
- Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte.
- Ich verhalte mich an unserer Schule so, dass ich mich und andere nicht gefährde.
- Ich verletzte niemanden mit Worten, Gesten und Taten.
- Ich achte das persönliche Eigentum anderer Kinder, der Lehrer und das der Schule.
- Ich übernehme Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in der Schule.
- Einlass in das Schulgebäude ist 7.10 Uhr.
Die Lernenden kommen pünktlich zur Schule, sind angemessen gekleidet und bringen benötigte Materialien vollständig mit.
- Im Schulhaus tragen wir Hausschuhe und keine Kopfbedeckung. Es wird auf Ordnung in der Garderobe geachtet. Wechselschuhe auf der Ablage, Garderobe, Sport- und Schwimmtaschen am Haken.
- Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
- Bei angemessenem Wetter (kein Regen; Nieselwetter aber möglich) ist 10.05 Uhr Hofpause.
Diese ist für alle Lernenden verbindlich. Die Schülerinnen und Schüler haben hierbei dem Wetter entsprechende Kleidung zu tragen. Bei Regenwetter findet eine Hauspause statt.
- In allen kleinen Pausen haben sich die Schüler im Klassenzimmer aufzuhalten. Die Schüler verhalten sich in den Pausen angemessen. Um Unfälle zu vermeiden, rennen und toben wir nicht herum. Wir achten auf unsere Lautstärke.
- Die Toiletten suchen wir in den Pausen auf.
- Dabei beachten wir, dass höchstens 3 Kinder gleichzeitig im Raum sind.
- Wir warten vor der Toilette, wenn diese Zahl schon erreicht ist.
- Nach der Toilettenbenutzung waschen wir uns gründlich die Hände.
- Die Klassenräume werden regelmäßig stoßgelüftet.
- Fachräume werden nur unter Aufsicht des Lehrers betreten.
- Die Zimmer werden nach dem Unterricht in einem sauberen Zustand verlassen (Tafel ist gesäubert bzw. ausgeschaltet, Stühle sind hochgestellt und auch unter den Bänken herrscht Ordnung). Fenster sind geschlossen und die Verdunklungsrollos sind nicht mehr geöffnet.
- Der Müll wird getrennt. Papier, Verpackungen und anderer Müll wird in den entsprechenden Mülleimern entsorgt.
- Festgestellte Mängel bzw. Beschädigungen am Schulinventar sind dem Klassenlehrer bzw. dem Schulleiter zu melden. Mutwillig zerstörte Gegenstände müssen ersetzt werden.
- Wir bitten darum, Handys und andere elektronische Geräte sowie Wertsachen nicht mit in die Schule zu nehmen. Handys, Smartwatches o. ä. müssen ausgeschaltet im Ranzen verbleiben. Die Schile übernimmt keinerlei Haftung für eventuell entstehende Schäden oder Verlust.
- Hortkinder nehmen ihre benötigten Schulsachen mit in den Hortbereich.
- Das Ertönen der Sirene bedeutet Feueralarm.
Das Schulgebäude wird nach einem hierfür erstellten Plan geräumt. Die Sammelstelle befindet sich auf dem Schulhof.
- Das Fotografieren in der Schule und auf dem Schulgelände ist für Schüler, Eltern und nicht schulangehörige externe Personen verboten.
- Das Fahrradfahren ist auf dem Schulgelände untersagt (Ausnahme polizeiliche Fahrradübung und -prüfung).
- Für alle Personen gilt: Bei Aufenthalt in der Schule oder bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen besteht ein strikes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen.
Bei Verstoß gegen die Hausordnung muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden (§39 Schulgesetz- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
St. Hahn
Schulleiterin
Bockau, im August 2024